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11 S 79/18•Landgericht Dortmund, 2020-01-23, 11 S 79/18
Entscheidungsdatum: 2020-01-23
Aktenzeichen: 11 S 79/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0123.11S79.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die Berufung der Kläger wird das am 26.09.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 4.505,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.12.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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