Landgericht Dortmund, 2011-10-14, 21 O 445/05

21 O 445/05Tribunale cantonale14 ott 2011

Testo completo

Landgericht Dortmund — 21 O 445/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-14

Aktenzeichen: 21 O 445/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1014.21O445.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an. den Kläger 672,80 € (i. W.

sechshundertzweiundsiebzig 80/100 Euro) nebst Zinsen in

Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

dem 18.10.2005 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Schmer-

zensgeld einen weiteren Betrag von 2.500,00 €. (i. W.

zweitausendfünfhundert Euro) zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¾ %

und die Beklagte 1/4 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.

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