3 O 90/09•Landgericht Dortmund, 2009-05-29, 3 O 90/09
Testo completo
Landgericht Dortmund — 3 O 90/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-29
Aktenzeichen: 3 O 90/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0529.3O90.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.312,07 € (zweitausenddreihundertzwölf 07/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 % und die Beklagte 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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