Landgericht Dortmund, 2006-01-27, 3 O 669/05

3 O 669/05Tribunale cantonale27 gen 2006

Testo completo

Landgericht Dortmund — 3 O 669/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-27

Aktenzeichen: 3 O 669/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0127.3O669.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 523,20 €

(i.W. fünfhundertdreiundzwanzig 20/100 Euro) nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz ab 23.04.2005 und vorgerichtliche Kosten in

Höhe von 102,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-

punkten über dem Basiszinssatz ab 26.11.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger

92 % und die Beklagte 8 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei darf die Vollstreckung der anderen Partei

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die

andere Partei vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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