Landgericht Dortmund, 2005-07-07, 16 O 104/05

16 O 104/05Tribunale cantonale7 lug 2005

Testo completo

Landgericht Dortmund — 16 O 104/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-07

Aktenzeichen: 16 O 104/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0707.16O104.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 23.06.2005 wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägern darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung des jeweils beizutreibenden Kostenbetrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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