Landgericht Dortmund, 2002-01-11, 3 O 316/01

3 O 316/01Tribunale cantonale11 gen 2002

Testo completo

Landgericht Dortmund — 3 O 316/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-11

Aktenzeichen: 3 O 316/01

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0111.3O316.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 05. 0ktober 2001

wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.

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