Landgericht Dortmund, 1999-12-16, 2 O 297/99

2 O 297/99Tribunale cantonale16 dic 1999

Testo completo

Landgericht Dortmund — 2 O 297/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-16

Aktenzeichen: 2 O 297/99

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:1216.2O297.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet

ist, dem Kläger bedingungsgemäßen Rechtsschutz für

einen Rechtsstreit gegen die T Krankenversicherung

auf Gegenseitigkeit, vertr. d. d. Vorstand, K-Str. ,

E mit folgendem Antrag

zu gewähren:

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet

ist, dem Kläger nach Maßgabe der mit ihm abgeschlossenen

Allgemeinen Versicherungsbedingungen gemäß Versicherungs-

schein-Nr. #####/####über den 7. Juni 1999 hinaus

Leistungen zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streit-

wert von 12.208,60 DM die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

3.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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