Landgericht Dortmund, 1998-03-11, 21 S 330/97

21 S 330/97Tribunale cantonale11 mar 1998

Testo completo

Landgericht Dortmund — 21 S 330/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-03-11

Aktenzeichen: 21 S 330/97

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1998:0311.21S330.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen -

das am 2. Oktober 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund teilweise

abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Einsicht in in sämtliche über ihre Person geführten Pflegeunterlagen im Original zu geben, und zwar für angemessene Zeit.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

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