Landgericht Düsseldorf, 2024-11-15, 38 O 52/24

38 O 52/24Tribunale cantonale15 nov 2024

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 38 O 52/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-15

Aktenzeichen: 38 O 52/24

ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:1115.38O52.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 38 O 52/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,

  • wie in Anlage K 1 wiedergegeben mit der Aussage

„X“

zu werben sowie

  • wie in Anlage K 2 wiedergegeben im Rahmen des Jobportals Zahnarztpraxen als arbeitnehmersuchend aufzuführen, sofern diese sich nicht als Teilnehmer des Jobportals haben registrieren lassen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollziehen ist.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger € 374,50 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. März 2024 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Verurteilung zur Unterlassung jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 15.000 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.