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2a O 101/23•Landgericht Düsseldorf, 2024-01-17, 2a O 101/23
2a O 101/23Tribunale cantonale17 gen 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 2a O 101/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0117.2A.O101.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
I. Die einstweilige Verfügung vom 26.05.2023 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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