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4a O 83/20•Landgericht Düsseldorf, 2023-11-29, 4a O 83/20
Entscheidungsdatum: 2023-11-29
Aktenzeichen: 4a O 83/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:1129.4A.O83.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21.02.2023 (Aktenzeichen: 4a O 83/20) wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist wird zurückgewiesen.
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