Landgericht Düsseldorf, 2023-08-18, 38 O 192/23

38 O 192/23Tribunale cantonale18 ago 2023

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 38 O 192/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-18

Aktenzeichen: 38 O 192/23

ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0818.38O192.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, geschäftlich handelnd

  • mit dem als Anlage K 1 vorgelegten Schreiben zu werben;

  • Kündigungsmitteilungen von Endkunden über Schnittstellen der Antragstellerin (insbesondere WBCI) einzustellen, wenn die Kündigungsmitteilung aus der Unterzeichnung des Auftragsformulars resultiert, das mit dem als Anlage K 1 vorgelegten Schreiben versandt worden ist.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollziehen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.