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25 S 60/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-05-31, 25 S 60/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-31
Aktenzeichen: 25 S 60/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0531.25S60.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf
vom 09.05.2022 (290a C 99/21) teilweise abgeändert und wie folgt neu
gefasst:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 07.09.2021 zu TOP 14 wird
für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerinnen zu 96 %
und die Beklagte zu 4 %.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden den Klägerinnen
auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert:
Für die erste Instanz 216.687,63 Euro.
Für Berufungsinstanz: 208.250,07 Euro. 3
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