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4c O 68/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-02-28, 4c O 68/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-28
Aktenzeichen: 4c O 68/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0228.4C.O68.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4c. Zivilkammer
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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