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014 KLs-52 Js 12/21-1/22•Landgericht Düsseldorf, 2022-12-22, 014 KLs-52 Js 12/21-1/22
014 KLs-52 Js 12/21-1/22Tribunale cantonale22 dic 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-22
Aktenzeichen: 014 KLs-52 Js 12/21-1/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:1222.014KLS52JS12.21.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. große Strafkammer
Der Angeklagte A1 wird wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
6 Jahren
verurteilt.
Die Angeklagte A2 wird wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte A3 wird wegen gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen und wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 8 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte A4 wird wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 6 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte A5 wird wegen vorsätzlicher Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 9 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Gegen die Angeklagten A1, A2, A3 und A4 wird die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 406.895,01 EUR angeordnet, wobei die genannten Angeklagten als Gesamtschuldner haften.
Das Grundstück B1, ##### M1, Amtsgericht M1, Grundbuch von S1, Blatt ####, Gemarkung S1, Flur #, Flurstück ###, Gebäude, Freifläche und Wohnen, Bauplatz, Größe #### m² wird eingezogen.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen, soweit hierüber nicht bereits entschieden ist, wobei sie für die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner haften.
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