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4b O 54/22•Landgericht Düsseldorf, 2022-09-22, 4b O 54/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-22
Aktenzeichen: 4b O 54/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0922.4B.O54.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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