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12 O 199/21•Landgericht Düsseldorf, 2022-06-15, 12 O 199/21
12 O 199/21Tribunale cantonale15 giu 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-15
Aktenzeichen: 12 O 199/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0615.12O199.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 5.001,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten – zu vollstrecken an den Geschäftsführern – zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei Eingabe des Suchwortes „V.“ in die Datenbanksuchmaschine der Beklagten unter www.I..org das aus den Anlagen SR 3 und 4 ersichtliche Suchergebnis aufzuzeigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Unterlassungspflicht gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 € und hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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