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38 O 158/20•Landgericht Düsseldorf, 2022-03-18, 38 O 158/20
38 O 158/20Tribunale cantonale18 mar 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-18
Aktenzeichen: 38 O 158/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0318.38O158.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, wie im Tatbestand bei der Wiedergabe des Antrags 1 dargestellt für ein Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu werben.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollziehen ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 294 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Verurteilung zur Unterlassung jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 25.000 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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