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11 O 391/20•Landgericht Düsseldorf, 2021-09-17, 11 O 391/20
11 O 391/20Tribunale cantonale17 set 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-17
Aktenzeichen: 11 O 391/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0917.11O391.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.950,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2020 Zug um Zug gegen Übergabe des neu angefertigten Großsegels für Trimaran Dragonfly 800 racing, ca. 27m², Material DCX weiß, Schnitt triradial, zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 413,90 € vorgerichtliche Rechtverfolgungskosten zu zahlen.
der Widerbeklagte wird verurteilt, an den Widerkläger folgende Gegenstände in dessen Besitz befindliche Gegenstände herauszugeben:
a) Das originale gebrauchte Großsegel Dragonfly 800 racing,
b) den originalen Fockschlauch,
c) das originale Großsegelkleid,
d) die originale Sprayhood,
e) die originale Fock,
f) die originale Persenning,
g) die reparierte Rollanlage.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 56% und der Beklagte zu 44%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger gilt dies nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Für den Beklagten gilt dies nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.674,86 €.
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