Landgericht Düsseldorf, 2021-08-25, 13 O 404/18

13 O 404/18Tribunale cantonale25 ago 2021

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 13 O 404/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-25

Aktenzeichen: 13 O 404/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0825.13O404.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

1.

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 1.479.272,37 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 243.489,57 Euro ab dem 16.02.2019 sowie nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 1.235.737,80 Euro ab dem 06.02.2020 zu zahlen.

2.

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger darüber hinaus einen Betrag von 49.534,89 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 06.02.2020 zu zahlen.

Dem Beklagten zu 2) wird vorbehalten, nach Erstattung des Verurteilungsbetrages an E Masse seine Gegenansprüche, E sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche E durch E verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen.

3.

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger sämtliche Kontoauszüge der Konten Nr. 67022833 und 67015875 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf herauszugeben*.*

4.

Im Übrigen wird E Klage abgewiesen.

5.

E Gerichtskosten und E außergerichtlichen Kosten des Klägers haben der Kläger und der Beklagte zu 2) jeweils zu 50 % zu tragen.

E außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) hat der Kläger zu tragen.

E außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) hat dieser selbst zu tragen.

E Kosten der Nebenintervention trägt E Streithelferin.

6.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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