Landgericht Düsseldorf, 2021-06-23, 34 O 12/21

34 O 12/21Tribunale cantonale23 giu 2021

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 34 O 12/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-23

Aktenzeichen: 34 O 12/21

ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0623.34O12.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollstrecken an den jeweils verantwortlichen Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen dieser Fahrzeugmodelle automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem auf der Internetseite erstmalig Angaben zur Motorisierung gemacht werden,

wie folgt geschehen:

X ( Zeichnung wurde entfernt)

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 223,76 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2021 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,-- €.

Streitwert: 30.000,-- €

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