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2a O 206/20•Landgericht Düsseldorf, 2020-12-16, 2a O 206/20
2a O 206/20Tribunale cantonale16 dic 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 2a O 206/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1216.2A.O206.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn die Antragsgegnerinnen nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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