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25 S 139/19•Landgericht Düsseldorf, 2020-09-23, 25 S 139/19
25 S 139/19Tribunale cantonale23 set 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 25 S 139/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0923.25S139.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. November 2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal – 95b C 40/19 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.887,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. Februar 2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden zu 83 % der Klägerin und zu 17 % der Beklagten auferlegt.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 69 % der Klägerin und zu 31 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitgegenstand des Berufungsverfahrens: bis 13.000,-- €
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