Landgericht Düsseldorf, 2020-09-16, 41 O 56/20

41 O 56/20Tribunale cantonale16 set 2020

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 41 O 56/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-16

Aktenzeichen: 41 O 56/20

ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0916.41O56.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. KFH

Tenor

  • I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Nebenintervention der Nebenintervenientin zu 2) trägt der Verfügungskläger. Die Kosten der Nebenintervention des Nebenintervenienten zu 1) trägt der Nebenintervenient zu 1) selbst*.*

  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Verfügungskläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Verfügungsbeklagte bzw. die Nebenintervenientin zu 2) aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte bzw. die Nebenintervenientin zu 2) vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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