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DG - 1/2020•Landgericht Düsseldorf, 2020-08-14, DG - 1/2020
DG - 1/2020Tribunale cantonale14 ago 2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-14
Aktenzeichen: DG - 1/2020
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0814.DG8211.1.2020.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Dienstgericht für Richter
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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