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6 O 43/18•Landgericht Düsseldorf, 2020-04-21, 6 O 43/18
Entscheidungsdatum: 2020-04-21
Aktenzeichen: 6 O 43/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0421.6O43.18.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
I.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin einen Buchauszug zu erteilen, der unter besonderer Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte in klarer und übersichtlicher Weise Auskunft über sämtliche im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 eingetretenen provisionsrelevanten Umstände zu allen von der Klägerin eingereichten, betreuten und/oder zumindest mitursächlich zustande gebrachten Versicherungs-, Finanzdienstleistungs-, Bauspar- und sonstigen Anträgen und Geschäften gibt:
a)
Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
b)
Versicherungs-/Vertragsnummer
c)
Art und Inhalt des (Versicherungs-) Antrags
-Sparte/versichertes Risiko
beantragter Versicherungs-/Vertragsbeginn
im Falle der Nichtpolicierung: Gründe hierfür
d)
bei Widerruf
e)
Art und Inhalt des (Versicherungs-)Vertrages
policierende Gesellschaft
Policierungsdatum
Sparte
Tarif
versicherte Person
provisionsrelevante Sondervereinbarungen/-tatbestände
Versicherungs-/Vertragsbeginn
Laufzeit
bei Abweichungen zum Antrag: Gründe hierfür
f)
von Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie
Fälligkeit
Zahlungsweise
Höhe je Zahlungsperiode
Tarifbetrag
Höhe und Eingangsdatum der tatsächlich vom Versicherungsnehmer gegenüber dem Produktgeber erbrachten Prämienzahlungen
enthaltene Ratenzahlungs-, Risiko- und sonstige Zuschläge
enthaltene Mahn- und sonstige Kostenanteile
enthaltene Versicherungssteuer
g)
Höhe und Eingang der Provision vom Produktgeber bei den Beklagten
h)
bei Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz und der betrieblichen Altersvorsorge
Beitragszahlungsdauer
Beginn der Abrufphase
Wertungssumme
i)
bei Verträgen mit Dynamisierung zusätzlich:
Erhöhung der Versicherungssumme
Zeitpunkt der Erhöhung der Versicherungssumme
Erhöhung der Jahresprämie
bei Widerspruch: Datum des Widerspruchs, hilfsweise: Eingang des Widerspruchs
j)
bei Lebens-/Rentenversicherungen zusätzlich:
Eintrittsalter der versicherten Person
Bewertungssumme
k)
im Falle von provisionsrelevanten Änderungen:
Datum der Änderung
Art der Änderung
Gründe für die Änderung
l)
im Falle von Stornierungen
Datum der Stornierung
Höhe und Rückzahlungsdatum von Provisionen von den Beklagten an den Produktgeber
Gründe der Stornierung
abgeschlossene Ersatzverträge über dasselbe Risiko
Art und Datum der Beitreibungsmaßnahmen
Datum der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen
Datum und Erfolg der Zwangsvollstreckung
im Lebens- und und Rentenversicherungsbereich:
Datum des Versands von Storno-Gefahrmitteilungen
Art selbst ergriffener Bestandserhaltungsmaßnahmen, einschließlich des Namens des Bearbeiters, Besuchsdatum und Gründe für ausgebliebenen Erfolg
Datum der Versendung und wesentlicher Inhalt versandter Mahnschreiben
Höhe des Rückkaufwerts.
II.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR, die auch durch die unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden darf.
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