38 O 201/18•Landgericht Düsseldorf, 2018-12-21, 38 O 201/18
Landgericht Düsseldorf, 2018-12-21, 38 O 201/18
38 O 201/18Tribunale cantonale21 dic 2018
Testo completo
Landgericht Düsseldorf — 38 O 201/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-21
Aktenzeichen: 38 O 201/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:1221.38O201.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung – und zwar wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündliche Verhandlung – verboten,
ohne Zustimmung der Antragstellerin im geschäftlichen Verkehr in das Gebiet der Europäischen Union Schuhe einzuführen oder auszuführen und / oder anzubieten, feilzubieten, zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen, wenn diese mit einer Streifenkennzeichnung versehen sind, die an der Schuhaußenseite ansetzt und sich geschwungen und verjüngend nach oben bzw. hinten erstreckt und zwar in der im Folgenden abgebildeten Weise:
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht; die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an ihren organschaftlichen Vertretern.
Mit diesem Beschluss soll eine Abschrift der Antragsschrift nebst Anlagen zugestellt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf einen Wert der Stufe bis € 260.000 festgesetzt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.