018 KLs-50 Js 620/15-5/16•Landgericht Düsseldorf, 2016-11-17, 018 KLs-50 Js 620/15-5/16
Landgericht Düsseldorf, 2016-11-17, 018 KLs-50 Js 620/15-5/16
018 KLs-50 Js 620/15-5/16Tribunale cantonale17 nov 2016
Testo completo
Landgericht Düsseldorf — 018 KLs-50 Js 620/15-5/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-17
Aktenzeichen: 018 KLs-50 Js 620/15-5/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1117.018KLS50JS620.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte B1 wird wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Zuhälterei in drei Fällen, versuchten schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in zwei Fällen, Zuhälterei, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Betruges in zwei Fällen, Anstiftung zur Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zehn Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte B1 freigesprochen.
Der Angeklagte C1 wird wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Zuhälterei in drei Fällen, versuchten schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in zwei Fällen, Zuhälterei, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen, Betruges in drei Fällen sowie versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
acht Jahren
verurteilt.
Es wird festgestellt, dass einer Verfallsanordnung Ansprüche Verletzter entgegenstehen. Es wird festgestellt, dass im Fall beider Angeklagter als Gesamtschuldner dem Verfall von Wertersatz an sich ein Betrag in Höhe von ###.###,## EUR sowie im Fall des Angeklagten B1 ein weiterer Betrag in Höhe von ###.###,## EUR unterliegt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen, soweit sie verurteilt worden sind. Sie tragen ferner die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen. Soweit der Angeklagte B1 freigesprochen worden ist, werden die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.
- §§ 181a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 , 232 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 1. Alt., Abs. 4 Nr. 1 Var. 2 und 3 (in der bis 14. Oktober 2016 geltenden Fassung), 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1 und 2 Nr. 1 1. Alt., 22, 23, 26, 52, 53 StGB -
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