Landgericht Düsseldorf, 2016-11-16, 14c O 184/16

14c O 184/16Tribunale cantonale16 nov 2016

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 14c O 184/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-16

Aktenzeichen: 14c O 184/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1116.14C.O184.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14c Zivilkammer

Tenor

I.

Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle der Wiederholung bis zu zwei Jahren, letztere zu vollziehen an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern der Antragsgegnerin, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland medizinische Geräte, insbesondere medizinische Heftgeräte, gemäß nachfolgender Abbildung

zu benutzen, insbesondere selbst oder über Dritte anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen, zu gebrauchen, und/oder zu den genannten Zwecken zu besitzen.

II. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, der Antragstellerin unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, schriftlich und vollständig Auskunft zu erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg der Erzeugnisse gemäß Ziffer I. (allerdings beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland), unter Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Erzeugnisse gemäß Ziffer I. sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die sie bestimmt waren.

III. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die unter Ziffer I. bezeichneten Erzeugnisse (allerdings beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland) an einen von der Antragstellerin zu beauftragenden Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Verwahrung herauszugeben, die andauert, bis über das Bestehen eines Vernichtungsanspruchs zwischen den Parteien rechtskräftig entschieden oder eine einvernehmliche Regelung herbeigeführt worden ist.

IV. Wegen der noch festzusetzenden Kosten dieses Verfahrens (Gerichts-, Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten) in Höhe von insgesamt EUR 9.013,80 wird der dingliche Arrest in das gesamte Vermögen der Antragsgegnerin angeordnet. Ausgenommen hiervon sind die zur Fortsetzung des Messeauftritts unerlässlichen Gegenstände, also je ein Exemplar der sonstigen Ausstellungsstücke, eine Broschüre für diese sonstigen Ausstellungsstücke, sowie ein Computer (Notebook). Durch Hinterlegung eines Betrages von EUR 9.500,- kann die Antragsgegnerin die Vollziehung des Arrestes hemmen und ist zum Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.

V.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

VI.

Bei Zustellung dieses Beschlusses soll eine beglaubigte Abschrift der Antragsschrift nebst Anlagen beigefügt werden.

VII.

Der Streitwert wird auf 250.000,00Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.