Landgericht Düsseldorf, 2015-11-06, 6 O 346/14

6 O 346/14Tribunale cantonale6 nov 2015

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 6 O 346/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-06

Aktenzeichen: 6 O 346/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1106.6O346.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

1. Die von den Beklagten aus dem vollstreckbaren Arrestbefehl in dem Arrestverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf vom 14.07.2014, Az. 6 O 264/14, betriebene Zwangsvollstreckung in die aus der mit diesem Urteil fest verbundenen Anlage (K18) ersichtlichen zwei Skulpturen, Ton-/Terrakottaköpfe, auf dem Kaminsims („Tonköpfe“) wird für unzulässig erklärt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 EUR und für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages.

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