Landgericht Düsseldorf, 2014-01-20, 2a O 58/13 U.

2a O 58/13 U.Tribunale cantonale20 gen 2014

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 2a O 58/13 U. — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-20

Aktenzeichen: 2a O 58/13 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0120.2A.O58.13U.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 699,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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