Landgericht Düsseldorf, 2013-03-19, 39 O 15/13

39 O 15/13Tribunale cantonale19 mar 2013

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 39 O 15/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-19

Aktenzeichen: 39 O 15/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0319.39O15.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 39. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antragsgegnerin wird untersagt, die auf den 04.04.2013 einberufene Hauptversammlung durchzuführen.

Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

  • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

  • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.