Landgericht Düsseldorf, 2012-10-25, 21 S 26/12

21 S 26/12Tribunale cantonale25 ott 2012

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 21 S 26/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-25

Aktenzeichen: 21 S 26/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1025.21S26.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.12.2011 – 58 C 10905/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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