25 S 79/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-05-18, 25 S 79/10
Testo completo
Landgericht Düsseldorf — 25 S 79/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-18
Aktenzeichen: 25 S 79/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0518.25S79.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 29. September 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann - 26 C 44/10 - teilweise dahingehend abgeändert, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vom 25. März 2010 zu TOP 1 betreffend die Jahresabrechnung 2009 über den bereits vom Amtsgericht für ungültig erklärten Umfang hinaus auch hinsichtlich der Position Abgrenzungen für ungültig erklärt wird.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des I. Rechtszuges werden zu 68% den Klägern und zu 32% den Beklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 84% den Klägern und zu 16% den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 52.267,38 €
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