Landgericht Düsseldorf, 2009-09-09, 12 O 470/07

12 O 470/07Tribunale cantonale9 set 2009

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 12 O 470/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-09

Aktenzeichen: 12 O 470/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0909.12O470.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zvilkammer

Tenor

für R e c h t er¬kannt:

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, dass Lied „a“, produziert und geschrieben von b, Inhaber: c, Text und Gesang d, im Internet zum Download anzubieten, wenn dies geschieht wie aus Anlage K 1 ersichtlich

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern jeweils zu 25 % und dem Beklagten zu 50 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € und für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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