Landgericht Düsseldorf, 2008-07-16, 19 T 113/08

19 T 113/08Tribunale cantonale16 lug 2008

Regest

Zur Frage der Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer bei Forderungen, die ein Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG genießen.

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 19 T 113/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-16

Aktenzeichen: 19 T 113/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0716.19T113.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Normen: § 54 GBO, § 10 Abs. 1 Ziff. 2 ZVG

Leitsätze

Zur Frage der Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer bei Forderungen, die ein Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG genießen.

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 15.04.2008 (Geschäfts-Nr. NE-12777-16) wird auf-gehoben.

Die Sache wird an das Amtsgericht Neuss – Grundbuchamt – zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer zurückverwiesen.

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