Landgericht Düsseldorf, 2008-04-01, 4b O 8/08

4b O 8/08Tribunale cantonale1 apr 2008

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 4b O 8/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-01

Aktenzeichen: 4b O 8/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0401.4B.O8.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung vom 18. Januar 2008 wird aufgehoben. Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Der Streitwert wird auf EUR 1.500.000 festgesetzt.

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