38 O 138/06•Landgericht Düsseldorf, 2006-12-15, 38 O 138/06
Landgericht Düsseldorf, 2006-12-15, 38 O 138/06
38 O 138/06Tribunale cantonale15 dic 2006
Testo completo
Landgericht Düsseldorf — 38 O 138/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-15
Aktenzeichen: 38 O 138/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1215.38O138.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Der Beklagten wird untersagt, im Wettbewerb handelnd selbst oder durch Dritte über die Internetseite X Reisen anzubieten und/oder Reiseanfragen und/oder Reisebuchungen entgegen zu nehmen, bei welchen die eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit haben sollen, wenn gleichzeitig es im Rahmen der Anbieterkennung wie folgt heißt:
„Weder X noch die X GmbH sind Betreiber der Website X“,
wenn nicht gleichzeitig der Betreiber der Website genannt wird.
-
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,-- EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft angedroht.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 189,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 27.03.2006 zu zahlen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- EUR vorläufig vollstreckbar.
-
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.