12 O 66/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-07-24, 12 O 66/05
Testo completo
Landgericht Düsseldorf — 12 O 66/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-24
Aktenzeichen: 12 O 66/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0724.12O66.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
für Recht erkannt:
I. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen
a)
in öffentlicher Werbung außerhalb der Fachkreise mit den Bezeichnungen „Osteopathie", Chirotherapie" und „Dunkelfelddiagnose", „T.C.M.", „vegetativ", „B.F.D.", „bioelektrische Funktionsanalyse", „Kirlianphotographie", „Dunkelfeld-Mikroskopie", „Miasmatik", „craniosacrale", „Tuina", „Qi Gong", „H.O.T.", „Bioresonanztherapie" und „NLP" zu werben, ohne diese im direktem Zusammenhang allgemeinverständlich zu erklären,
Die Verurteilung gemäß dem Ausspruch zu I a) - soweit die Bezeichnungen "Kirlianphotographie", "Miasmatik", "craniosacrale" und "NLP" betroffen sind - und die Verurteilung gemäß dem Anspruch zu I. b) und c) erfolgen dabei im Wege des Anerkenntnisurteils.
II. Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
III. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung, soweit die Anträge zu I 1. a) mit den Begriffen "Kirlianphotographie, Miasmatik, craniosacrale und NLP", b) und c) betroffen sind; im Übrigen gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 6.000 €.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.