Landgericht Düsseldorf, 2003-06-24, 4b O 120/02

4b O 120/02Tribunale cantonale24 giu 2003

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 4b O 120/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-24

Aktenzeichen: 4b O 120/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0624.4B.O120.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 11. Juli 2002 wird auf-rechterhalten.

II.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Mio. EUR vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Ver-säumnisurteil vom 11. Juli 2002 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgen anerkannten Kreditinstitutes geleistet werden.

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