Landgericht Düsseldorf, 2002-05-14, 11 O 526/01

11 O 526/01Tribunale cantonale14 mag 2002

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 11 O 526/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 11 O 526/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0514.11O526.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 09.04.2002 durch den Richter x als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung - durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,-- Euro, die auch in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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