Landgericht Düsseldorf, 2002-03-21, 4a O 65/01

4a O 65/01Tribunale cantonale21 mar 2002

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 4a O 65/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-21

Aktenzeichen: 4a O 65/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0321.4A.O65.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.500 € vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes oder durch Hinterlegung von Geld oder solchen Wertpapieren, die nach § 234 Abs. 1 und Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Sicherheitsleistung geeignet sind, bewirkt werden.

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