Landgericht Düsseldorf, 2001-03-27, 24 S 8 4/00

24 S 8 4/00Tribunale cantonale27 mar 2001

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 24 S 8 4/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-27

Aktenzeichen: 24 S 8 4/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0327.24S8.4.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am

17.12.1999 verkündete Urteil des

Amtsgerichts Neuss 39 C 4292/99

teilweise abgeändert und unter

Zurückweisung des weitergehenden

Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner

verurteilt, an die Kläger 1.544,51 DM

nebst 4 % Zinsen seit dem 6.8.1999 zu

zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die

Kläger zu 89 % und die Beklagten zu 11 % .

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden

den Klägern zu 78 % und den Beklagten zu

22 % auferlegt.

Von der Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs.

1 ZPO abgesehen.

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