Landgericht Düsseldorf, 2001-03-16, 25T59_01

25T59_01Tribunale cantonale16 mar 2001

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 25T59_01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-03-16

Aktenzeichen: 25T59_01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0316.25T59.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 18. September 2000 dahingehend abgeändert wird, dass die angeblichen Rechte der Schuldnerin gegen die Drittschuldnerin, insbesondere die Nutzungsrechte aus der Registrierung der hier von der Drittschuldnerin erteilten Domain X nach Maßgabe des mit der Drittschuldnerin geschlossenen Vertrages, sowie das Recht auf Verlängerung der Domain-Registrierung, nur so lange gepfändet werden, bis der Anspruch der Gläubigerin gedeckt ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

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