Landgericht Düsseldorf, 2001-01-11, 4 O 125/00

4 O 125/00Tribunale cantonale11 gen 2001

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 4 O 125/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-11

Aktenzeichen: 4 O 125/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0111.4O125.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,-- DM abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.