Landgericht Düsseldorf, 1994-08-25, 31 O 27/92

31 O 27/92Tribunale cantonale25 ago 1994

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 31 O 27/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-25

Aktenzeichen: 31 O 27/92

ECLI: ECLI:DE:LGD:1994:0825.31O27.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Lit 18.025.898 nebst 5% Zinsen vom 5. August 1990 bis 15. Dezember 1990 und 10% Zinsen seit dem 16. Dezember 1990 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 5%, der Beklagte 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 29.000,-- DM. Der Klägerin wird nachgelassen, die ihr vom Beklagten wegen anteilig geschuldeter Kosten drohende Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150,-- DM abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Beklagte in entsprechender Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können jeweils durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet geschäftsansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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