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11 S 72/24•Landgericht Bochum, 2025-01-21, 11 S 72/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-21
Aktenzeichen: 11 S 72/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2025:0121.11S72.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.07.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 305,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2023 sowie weitere 25,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 61 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 39 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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