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8 O 77/24•Landgericht Bochum, 2024-07-18, 8 O 77/24
Entscheidungsdatum: 2024-07-18
Aktenzeichen: 8 O 77/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0718.8O77.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 23.05.2024 bleibt aufrechterhalten. Die weitere Klage wird abgewiesen.
Dem Kläger werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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