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5 O 66/23•Landgericht Bochum, 2024-05-24, 5 O 66/23
Entscheidungsdatum: 2024-05-24
Aktenzeichen: 5 O 66/23
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0524.5O66.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 36.959,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2023 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1 wird verurteilt an den Kläger kapitalisierte Zinsen bis zum 24.02.2023 in Höhe von 6.505,98 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 1 zu 64 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 trägt diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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