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6 O 85/23•Landgericht Bochum, 2024-01-29, 6 O 85/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-29
Aktenzeichen: 6 O 85/23
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0129.6O85.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2022 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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